Beiträge von Hotchili

    @pkoenig
    Das ist richtig, aber kein Fakt!
    Es könnte aber auch so laufen. Dutzende Leser dieses Forums haben die Kundenbetreuung mit der Frage angeschrieben, wann auf legalem Weg mit der Bereitstellung der Version 3.3.xxx zu rechnen ist. Renault ist auf Grund dieser Anfragen so genervt (hier ist im Übrigen ein wirtschaftlicher Schaden entstanden), dass die Werkstätten beauftragt werden, beim nächsten Service zu überprüfen, welche Version auf dem R-Link aufgespielt war oder ist. Jetzt könnten Abmahnungen und/oder Unterlassungserklärungen der nächste Schritt von Renault sein. Wir sind immer noch nicht bei einer Klage! Nur für den Hinterkopf. Das Risiko muss, wie gesagt, jeder selbst abwägen!

    @pkoenig
    Der einzige Fakt ist, dass der Besitz der Kopie ein Verstoß gegen das UrhG ist! Wie hoch das Risiko einer Anzeige ist, muss jeder selbst einschätzen. Dass das Risiko, nach deiner persönlichen Einschätzung, bei Null liegt, ist mit Sicherheit kein Fakt!

    @pkoenig
    Ich weiß nicht, woher du diese Erkenntnis hast, aus den Gesetzestexten jedenfalls nicht! Weder beim Diebstahl gemäß §242 StGB noch im UrhG ist der wirtschaftliche Schaden ein Tatbestandsmerkmal, auf welchen du dich in deiner Argumentation berufst!

    @pkoenig
    Ich habe selten so einen Unsinn gelesen!
    Du entwendest unbemerkt in einem Lebensmittelmarkt einen Schokoriegel. Es gibt keine Klage und somit keinen Richter der entscheiden muss. Nach deiner Rechtsauffassung bist du jetzt rechtmäßig in den Besitz des Schokoriegels gekommen!

    Nur weil Renault vielleicht keine rechtlichen Schritte einleiten wird, wird es nicht legal! Nur weil Renault die Software nicht verkauft wird die unberechtigte Nutzung nicht legal!