Alles anzeigenHallo Jens,
würdest Du Dein Auto mit Deinen Nummernschilder an jemanden Fremden verkaufen?
Ich jedenfalls nicht.
Du haftest für alles was in der Zeit passiert bis die Kennzeichen abgemeldet sind, ich denke da nur an einen Unfall, Versicherung, Blitzer, Tankstellenbetrug etc.
Und die roten Kennzeichen wird Dir kein Freundlicher mehr ohne weiteres herausrücken, damit ist in den letzten Jahren leider zu viel Schindluder getrieben worden.
Die sauberste Lösung ist wie von Mirco schon geschrieben, ein Kurzzeitkennzeichen.
Liebe Grüße
Heiko
Deine Aussagen sind schlicht falsch.
In einem ordentlichen Kaufvertrag wird das Datum UND die Uhrzeit eingetragen, damit bist du aus allen von dir genannten Szenarien raus. Bei einem Unfall zahlt die Versicherung des Käufers bzw. der Verband der Autoversicherer.
Rote Kennzeichen dürfen nur noch für Probefahrten verwendet werden. Als Ersatz für Überführungsfahrten dienen die schon benannten Kurzzeitkennzeichen.