Zudem wird der TÜV die RS Felgen nicht einfach so durchwinken. Das wird eine §21 Abnahme, für die du zumindest ein Festigkeitsgutachten oder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung von Renault benötigst.
Nur weil es eine Serienfelge ist, ist sie nicht automatisch an einem anderen Fahrzeug legal fahrbar.
Ja da hast du recht ,die von der dekra meinten das auch das man eine Festigkeitsgutachten machen muss und das die Räder nicht über den Radkasten stehen dürfen, desweiteren hatte ich auch gefragt ob ich was von Renault bräuchte, die sagten nein, der Herr meinte wenn sie das TÜV Gutachten der Platten vorzeigen würde das unsere Arbeit Erleichtern?bei den Eibach platten ist das TÜV gutachten dabei, wie gesagt hoffen wir mal das alles klappen wird aber ich denke schon das es keine Probleme geben wird lg