Frage zum Fahrwerk(Einstellungen)

  • ich denke da hat man keine Wahl. Im Sommer 19 Zoll, im Winter 18. So steht es auch in der Zulassung. Jedenfalls in meiner.


    Der Händler sagte, bei einer andere Bereifung verliert er die Zulassung, und die Versicherung freut sich im Falle eines Unfalls.
    Kann Renault da etwas anderes sagen?

    Wirf mal einen Blick in das CoC (Certificate of Conformity), das Du eigentlich bei Übergabe des Wagens erhalten haben solltest. (So ein rosafarbener Zettel) Da stehen in der Regel alle zugelassenen Reifendimensionen drauf. Im Fahrzeugschein steht meist nur eine Kombination drin, die auf der ausgeliefert wurde.

  • Heute war ich in einer weiteren Werkstatt um mir ein weiteres Angebot zu holen im Falle Winterräder.
    Meine Frage auf eine andere Felgengröße hat der Meister mir klar beantwortet.
    In der Zulassung für meinen Initiale Tce 200 steht 18 und 19 Zoll. Etwas anderes ist nicht zulässig und würde er auch nicht anbauen.
    Im COC Dokument kann stehen was will. Was in der Zulassung steht ist Maßgebend.
    Bei einer anderen Felgengröße besteht auch die Gefahr, dass sie nicht über die Bremseinrichtung passt.


    VG Karlchen.

  • Quelle ADAC:
    Selbst wenn in den neuen Fahrzeugscheinen unter den Punkten 15.1. und 15.2. (in der Mitte der rechte Datenspalte siehe Bild 1a) nur noch eine Reifendimension eingetragen werden kann, sind in vielen Fällen alternative Reifendimensionen zugelassen.
    Welche Alternativen möglich sind, können Sie dem sogenannten CoC (EC Certification of Conformity, auf deutsch: EG Übereinstimmungsbescheinigung) entnehmen. Sie erhalten das CoC bei der Auslieferung Ihres Fahrzeugs von dem Händler. Sollte es Ihnen nicht vorliegen, so fragen Sie bei Ihrem Händler nach. Im CoC, das Sie als Kopie im Auto mitführen sollten, stehen unter den Punkten 32. und/oder 50. die erlaubten Reifen- und Felgendimensionen.


    Der Meister, den Du da interviewt hast, liegt bezüglich des CoC leider falsch! ;)
    Wobei man ihm das mit dem CoC nicht unbedingt vorwerfen kann. Das bekommen die Käufer deutscher Premiumwagen meist nicht beim Fahrzeugkauf ausgehändigt und ist daher vielen gar nicht bekannt.
    Die im Certificate of Conformity angegebenen Rad/Reifen-Kombinationen sind ohne gesonderte Abnahme an dem Fahrzeug zulässig, für die das CoC gilt. Deshalb steht auf dem CoC auch "genehmigte Reifen-/Radkombinationen". In der heute üblichen Zulassungsbescheinigung findet sich nur noch eine Größenangabe, meist die, mit der das Fahrzeug ausgeliefert wurde.

  • Das Problem ist die Aussage des Meisters, daß die Angabe im "Fahrzeugschein" entscheidend ist und nicht die im Coc!
    Im Fahrzeugschein steht davon abgesehen nur 1 Reifendimension. Dann wäre ja nur 18 oder 19 Zoll zulässig, was schlichtweg falsch ist.


    Nicht, daß wir uns hier falsch verstehen. Ich zweifele nicht die Angabe von 18 und 19 Zoll beim Initiale Paris an. Es geht mir um die grundlegend falsche Aussage bezüglich des CoC.

    Einmal editiert, zuletzt von Niko ()

  • Irgend etwas verstehe ich hier wohl nicht. In meiner Zulassungsbescheinigung für meinen Renault Talisman Grand Tour Intens 200 Tce steht die Reifengröße 245/45 R18 (100) W
    Genau diese Größe will ich mir als Winterreifen zulegen.
    Was ist daran Falsch?
    Als Sommerräder fahre ich jetzt 19'' Räder.


    Bisher war es bei all meinen Fahrzeugen so, wenn ich mir neue Räder anschaffen wollte wurde immer die Zulassungsbescheinigung (von allen Händlern und Werkstätten) gefordert. Niemals das CoC Blatt.


    Wenn das etwas missverständlich rüber gekommen ist bitte ich um Entschuldigung. ?( Ich werde mir Mühe geben mich klarer auszudrücken. ^^


    VG Karlchen