Und wenn der Steinschlag so tief ist, das dieser nicht mehr repariert werden darf, dann gibt es eine neue.
Wie Udo schon schrieb ist sowas, zumindest in Deutschland, über die Teilkasko abgedeckt.
Evtl. abzüglich einer möglichen Selbstbeteiligung. Am besten deine Versicherung anrufen und klären.
LG