Hallo Udo
berichtige mich wenn ich falsch liege, aber gibts ned 1 Jahr Garantie/Gewährleistung auf getauschte Teile?
Ist soweit richtig, aber das Unglück des Verbrauchers ist, daß nach sechs Monaten die Beweisumkehr ihm zufällt.
Sprich er muss beweisen, daß der Fehler von Anfang an vorlag.
Ich würde einfach zum Händler fahren, wo die Arbeit gemacht wurde, und nachfragen was nun gemacht werden kann.