Hallo MJMannes,
solltest Du bei einem Händler gekauft haben, muss dieser im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung die Mängel auf seine Kosten beheben. Unbedingt entsprechend reklamieren. Lass Dich jedoch von einem Rechtsanwalt dahingehend beraten, um keine Formfehler zu begehen.
Kann der Händler die Mängel nicht beheben, so kann der Kaufvertrag rückabgewickelt werden und der Händler muss das Fahrzeug zurücknehmen und den Kaufpreis abzüglich der Nutzung zurückzahlen.
Liebe Grüße
Udo