Hallo Hatto,
wenn Du bei einem Händler gekauft hast, müsste ja dieser die gesetzliche Gewährleistung tragen und den Mangel für Dich kostenfrei beseitigen. Die ersten sechs Monate muss er den Beweis erbringen, dass der Fehler nicht schon zum Zeitpunkt der Auslieferung bestanden hatte. Sind diese sechs Monate bereits verstrichen, dann bist Du in der Beweislast.
Liebe Grüße
Udo