Hallo tali,
gibt es bei Dir in der Nähe keinen ADAC, wo man das begutachten lassen kann?
Oder lass das von einem KFZ-Sachverständigen bestätigen. Die Kosten dafür würde ich der Werkstatt dann im Zuge der Aufforderung zur Mängelbehebung verrechnen.
Tust Du nichts, besteht das Risiko, dass Du auf den Kosten mangels Beweise durch einen Folgeschaden sitzen bleibst.
Zumindest lass Dir zumindest die Ordnungsmäßigkeit des aktuellen Zustandes vom Werkstattmeidter schriftlich bestätigen. Ich wette mit Dir, diese gibt er nicht, der versucht, Dich zu verarschen.
Liebe Grüße
Udo