Beiträge von schnecke

    Schön das dein Schätzchen wieder da ist Mirco.


    Du hattest mir vor einiger Zeit deine Werkstatt empfohlen, jetzt will ich mich revanchieren:


    Lade dir die „clever-tanken“ App herunter und bei den HEM Tankstellen, die es sicher auch bei dir gibt, bekommst du eine Tiefpreisgarantie. Das bedeutet, das du auf das entsprechende rote Symbol klickst und es öffnet sich eine Seite mit einem Barcode. Oben rechts steht wie lange der angezeigte Preis gültig ist. Geht aber nur bei HEM.


    Ich mache von dem Code immer einen Screenshot denn wenn jemand anruft und du nach 10 Minuten die App wieder öffnest kann sich der Preis schon wieder geändert haben.

    Quitschende Bremsen haben nichts mit Qualität zu tun, ebensowenig wenn sie rosten.


    Eine Bremse besteht aus den Komponenten Scheibe, Belege und Zange. Scheiben gibt es in div. Ausführungen, abgesehen von Stahl- oder z.B. Keramikbremsen. Die Zusammensetzung des Stahles ist entscheidend.


    Auf den Stahlscheiben (wie in den meisten Fahrzeugen) sorgen die Belege für die Verzögerung. Auch bei den Belegen gibt es höchst unterschiedliche Ausführungen in der Materialzusammensetzung. Das Ganze nennt sich dann Reibwerte.


    Nicht jeder schwarze runde Reifen hat die gleichen Reibwerte, Nässeverhalten oder z.B. Verschleiß. Es kann also durchaus sein, das bei den Bremsen vom Talisman Belege/Scheiben mit einem höheren Eisenanteil verwendet werden und diese daher schneller rosten.

    kann dies Probleme für den Verkäufer nach sich ziehen.


    Oder aber er gibt die Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle bekannt, sobald das Auto durch den Käufer abgeholt wurde.


    Gruß Mirco

    Kann und oder - daher das Übergabedatum und die Uhrzeit in den Vertrag schreiben.

    Selbst wenn vorläufig die Haftpflicht des Verkäufers erst einmal den Schaden deckt wird sie sich das Geld vom Käufer bzw. dessen Versicherung wiederholen.


    Ich gebe zu, das so etwas sicher Ärger verursacht aber wie oft kommt dies tatsächlich vor und um wieviel einfacher wird ein Verkauf wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist. Außer dem Ärger wird auf jeden Fall kein finanzieller Schaden entstehen.

    Deine Aussagen sind schlicht falsch.


    In einem ordentlichen Kaufvertrag wird das Datum UND die Uhrzeit eingetragen, damit bist du aus allen von dir genannten Szenarien raus. Bei einem Unfall zahlt die Versicherung des Käufers bzw. der Verband der Autoversicherer.


    Rote Kennzeichen dürfen nur noch für Probefahrten verwendet werden. Als Ersatz für Überführungsfahrten dienen die schon benannten Kurzzeitkennzeichen.