Ich spekuliere da ja nur, weil ich nicht die Zeit habe, da ewig lange rum zu recherchieren. Gesunder Menschenverstand sollte da eigentlich ausreichen. Aber gegen Video-ansehen-während-der-Fahrt könnten der Gesetzgeber und/oder der Versicherer schon etwas haben, oder meinst du nicht auch?
Gugst du hier: Video schauen bei der Autofahrt kann Versicherungsschutz kosten ...
Bei der Trefferliste bei Google wird mir allerdings echt Angst und Bange.
Noch ein Auszug aus der StVZO §19 Abs. 2:
"Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist"
Im Großen und Ganzen kannst du ja mal bei Renault nachfragen, was die von solchen Experimenten halten. Ich muss das nicht tun, denn ich habe manipulationstechnisch keine Ambitionen.