Hi Teschle
Wo lebst Du denn ?
Um Dein bestelltes Fahrzeug beim freundlichen „ in Beschlag zu nehmen „ brauchst Du oder der freundliche den Kfz Brief/ Fahrzeugbrief / Fahrzeugschein . Vielleicht kennst Du es ja auch unter Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2 .
Ohne das dieses von Renault Deutschland zum freundlichen gesendet wurde kannst Du sonst was erzählen oder es noch so dringend brauchen , es muss ja erst zugelassen werden , was ohne den „ Brief „ nicht geht .
LG
Vielleicht läuft das in der Schweiz anders... ![]()
Gruß Mirco (der mit "c")