Kurzes Update.
Hallo Mirco,
die gegnerische Versicherung muss einen Mietwagen bezahlen, bis das Auto wieder repariert ist. Um das aber durchzusetzen, solltest Du Dir überlegen, einen Rechtsanwalt zu nehmen. Der steht Dir als Geschädigter zu und kostet nicht. Idealerweise hast Du eine Rechtsschutzversicherung für Verkehrsrecht? Dann ist das mit dem Anwalt noch einfacher. Vor allem was Mietwagenkosten angeht, stellen sich die gegnerischen Versicherungen gerne mal quer, da hilft anwaltliche Unterstützung. Hast Du auch schon mal selbst bei der Versicherung angefragt, ob sie Dir einen Mietwagen stellen? Manche Versicherungen machen das.
Moin Sascha
Meine Werkstatt arbeitet mit einem Anwalt zusammen. Hat mir der Meister auch gleich zu geraten und somit beauftragt. Kostet mich auch nix. Zumal er meinte das sich die HUK bzw.in dem Fall HUK24 da gerne quer stellt. Rechtsschutz hab ich leider nicht.
Klar muss die Versicherung den Mietwagen übernehmen, zumal meine Werkstatt nur maximal 14 Tage abdecken könnte und ab dann würden sie einen Mietwagen nehmen. Aber das läuft alles bereits über den Anwalt. Zumal auch eine Wertminderung nach der Reparatur bei der Versicherung angegeben werden muss.
Interessanterweise bin ich bei der gleichen Versicherung wie die Unfallverursacherin, mal sehen wie sich da das Geld von einer in die andere Tasche geschoben wird.
Gruß Mirco