Hallo Superpevq,
es gibt keine Probleme bei den größeren Benzinmotoren. Ich konnte nichts dergleichen im RFC- und auch nicht im RFA- und RFB-Forum vernehmen.
Über den 1,2-Liter-Motor habe ich vom Werkstattmeister bisschen was gehört.
Liebe Grüße
Udo
Hallo Superpevq,
es gibt keine Probleme bei den größeren Benzinmotoren. Ich konnte nichts dergleichen im RFC- und auch nicht im RFA- und RFB-Forum vernehmen.
Über den 1,2-Liter-Motor habe ich vom Werkstattmeister bisschen was gehört.
Liebe Grüße
Udo
Hallo kikriki,
das geht nur über die Toolbox. Jetzt werden viele versuchen, zu laden. Die Latenz des Renault-Servers war immer schon miserabel.
Liebe Grüße
Udo
Hallo Ung3Plant,
Dein Händler hat die gesetzliche Gewährleistung zu erfüllen! Dir dürfen keine Kosten entstehen! Dir kann es egal sein, über welchen Träger der Händler die Kosten für die Mängelbeseitigung verrechnet.
Liebe Grüße
Udo
Hallo kikriki,
Du hast für Deine VIN die neueste Softwareversion! Trotzdem wird über die Hompage diese weiterhin zum Download angeboten. Nachdem die bereits installiert ist, lässt sich die nicht nochmals installieren. Entweder es passiert nichts oder es wird eine Fehlermeldung, leider e ältere Version installieren zu können, ausgegeben.
Bitte prüfe, welche Kartenversion in der Toolbox angeboten wird.
Liebe Grüße
Udo
Hallo apollonios,
somit ist bei Deinem alles in bester Ordnung. Das rote Licht der Feststellbrense erlischt, wenn Steuergeräte in den Schlafmodus gehen. Das dauert bis zu 20 bis 30 Minuten.
Liebe Grüße
Udo
Hallo,
seit 23.06.2021 sollten die Karten 2020.12 verfügbar sein. In einem Koleos wurden die bereits zum Download angeboten und erfolgreich herunter geladen.
Liebe Grüße
Udo
Hallo Apollonius,
hast Du EasyLink oder R-Link2?
Du erwähnst Aufsperren bei Annäherung.
Liebe Grüße
Udo
Hallo apollonios,
hast Du einen Phase 1 oder Phase 2?
Liebe Grüße
Udo
Hallo Mirco,
wenn Renault die Garantie übernommen hat, ist das nur positiv. Würde Sven keine Garantie haben, greift auf alle Fälle die Gewährleistung.
Liebe Grüße
Udo
Hallo Sven,
dann liegt Dein Fahrzeug in der gesetzlichen Gewährleistung, der Verkäufer haftet für die Mängel zum Zeitpunkt der Auslieferung. Und dass der Mangel da nicht bestanden hätte, wird er nicht nachweisen können. Sollte Dein Fahrzeug noch innerhalb der Dreijahres-Vollgarantie liegen, ist das innerhalb der Garantie gedeckt, innerhalb der zweijährigen Garantieverlängerungen aber nicht mehr.
Liebe Grüße
Udo