Hallo Jens,
das finde ich arg, dass man Dir das verheimlicht hatte.
Mich würde es interessieren, was passiert, wenn ein Kunde diese OTS verweigert und die Werkstatt auf Herausgabe des Fahrzeugs klagt. Ob es dahingehend überhaupt eine rechtliche Handhabe gibt.
Die Werkstatt hat die Weisung, das Fahrzeug ohne OTS nicht an den Kunden auszufolgen. Gibt sie es ohne raus, kann sie die beauftragten und durchgeführten Arbeiten nicht fakturieren.
Das einzige was wahrscheinlich bleibt, ist Renault auf Schadenersatz oder Fahrzeugrücknahme (da gibt es anscheinend bei einem VW-Fall schon ein Urteil, wo der komplette Kaufpreis rückerstattet werden musste) zu klagen, weil der Treibstoffverbrauch höher ist und die Abbrennvorgänge öfter geworden sind, das AGR öfter getauscht werden muss, der Partikelfilter schneller verascht und die Kosten explodieren.
Liebe Grüße
Udo