Beiträge von ny.newyork

    Hallo Copa,


    öffne im R-Link-Store "Mein R-Link verwalten" indem Du auf die Aktualisierungen klickst und dann etwas nach unten scrollst. Wähle in der Zeile "R-Link" den Button "Bearbeiten". Da sollte dann folgendes Fenster sichtbar werden:


    Bildschirmfoto 2019-07-25 um 17.33.14.png


    Welche Software ist da bei Dir eingetragen?


    Tobikf hat Dir schon den Link für die Anleitung gesendet....


    Liebe Grüße
    Udo

    Hallo Copa,


    Ist R-Link am Server angemeldet? Der Anmelde-Button sollte nicht sichtbar sein, wenn Du auf „Menü“ gehst.
    Öffne den App-Satire im Fahrzeug, dann installieren sich die App „Benutzerprofile“, die Service-Notifications und wahrscheinlich das Update „170“ für den R-Link-Store.


    Wenn Du in MyRenault einsteigst, solltest Du Zugriff auf den R-Link-Store haben. Es sei denn, der Radiotausch wurde nicht am Server autorisiert oder es fehlen Einträge oder schlichtweg nur eine Initialisierung des R-Links.


    Eigentlich sollte Dir nun ein Download der Softwareversion 7.0.24.160 angeboten werden.


    Unter Umständen registrierst Du Dich neu am R-Link-Store. Gibt es weiter Probleme, wende Dich an die Werkstatt.


    Liebe Grüße
    Udo

    Hallo DD1HWK,


    An der Vorderachse ist das weniger problematisch, als dass der Kolben ja mit dem alten Bremsbelag zurückgestellt wird, da verteilt sich der Druck der Schraubenzwinge einigermaßen. Und empfindliche Keramikkolben hat der RFC nicht. Wobei das Rückstellwerkzeug für den Bremskolben, vor allem für dessen Dichtungen, sicher schonender ist.


    Liebe Grüße
    Udo

    Hallo James,


    Dein Vertragspartner ist der Händler und die ausführende Werkstatt. Die sollte sich um die korrekte Abwicklung kümmern.


    Ich halte Dir die Daumen, dass in dieser Angelegenheit was vorwärts geht. Die Idee mit dem eingeschriebenen Brief an den Vorstandsvorsitzenden gefällt mir...


    Liebe Grüße
    Udo

    Hallo Benno,


    nachdem auf stur gestellt wird, hilft nur eine weitere Reklamation mit schriftlicher und eingeschriebener Fristsetzung und bei weiterhin Erfolglosigkeit entsprechende Schritte, wie zum Beispiel eine Wandlung.


    Liebe Grüße
    Udo