Hallo F1,
ich würde darauf bestehen, dass das Fahrzeug mit einem funktionierendem R-Link versehen wird. Dein Vertragspartner und die Verpflichtung zur Erbringung der Leistung ist Deine Werkstatt, die das Malheur ja verursacht hat. Sollte dem nicht entsprochen werden, dann würde ich einen Rechtsanwalt einschalten und das Fahrzeug notfalls wandeln, was langfristig aus meiner Sicht der vernünftigste Weg ist.
Das Update des Motorsteuergerätes hat zur Folge, dass das AGR-Fenster erhöht wird. Durch die Abgasrückführung wird der Stickstoffausstoß bei der Verbrennung reduziert, indem die Verbrennungstemperatur in einem viel größeren Außentemperaturbereich gesenkt wird. Eine Senkung der Verbrennungstemperatur bedeutet gleichzeitig weniger Effizienz, mehr CO2, mehr Ruß, mehr Treibstoffverbrauch. Der Partikelfilter muss öfter abgebrannt werden, dadurch steigt der Treibstoffverbrauch abermals. Durch das Mehr an Ruß und auch schwierigeren Bedingungen versottet das AGR schneller. Durch das öftere Abbrennen des Partikelfilters verascht dieser früher. Ratsam ist es dann auch, noch öfter den Luftfilter zu tauschen, denn eine beeinträchtigte Luftzufuhr lässt das AGR noch schneller versotten.
Bedenke, die komplette Infrastruktur im Fahrzeug (AGR, AGR-Kühler, Partikelfilter) ist nicht auf das nun größere AGR-Fenster ausgelegt.
Was denkst Du, was kostet der Austausch des AGRs nach Ablauf der Garantie? Was denkst Du, welche Kosten kommen auf Dich zu, wenn der Partikelfilter verascht ist? Glaubst Du, dass Renault dann was zahlt?
Liebe Grüße
Udo