Hallo Hansi,
leider habe ich recht. Das passiert sehr oft, da man für die Verfassung eines Kulanzantrages wohl zu faul ist. Wenn der Kunde Vollzahler ist, bleibt mehr hängen, als wenn der Auftrag über die Kulanz abgewickelt wird.
Leider gibt es keinen Rechtsanspruch auf Kulanz. Den Werkstattmeister wird man schwer dazu zwingen können, es sei denn, es gibt Druck vom Importeur.
Ich rate Dir, eine andere Werkstatt zu suchen. Ich weiß, das ist auch ein Entfernungsthema.
Liebe Grüße
Udo