Heute habe mich mit meiner Rechtschutzversicherung telefoniert. Die Angelegenheit ist abgedeckt, ich kann mir einen Rechtsanwalt nehmen.
Ich hatte von meiner Rechtschutzversicherung dann schon mal eine kostenlose telefonische Vorabberatung. Die Anwältin riet mir, dem Autohaus eine schriftliche Frist von 14-Tagen zu setzen zur Behebung.
Die Frist, die ich gestern per Email an Renault geschrieben hatte, ist rechtlich unwirksam, da Renault nicht mein Vertragspartner ist, sondern das Autohaus und per Email genügt eine Fristsetzung nicht.
Was meint Ihr? Soll ich schriftlich diese Frist an mein Autohaus schicken?
Oder soll ich noch abwarten?