Hi Buexxx
Soviel ich weiß geht die Fußwedelfunktion nur wenn das Auto verriegelt ist und man neu hinkommt von hinten .
Da gibt es auch keine Unterschiede von Phase 1 zu 2 . 🤔
LG
Hi Buexxx
Soviel ich weiß geht die Fußwedelfunktion nur wenn das Auto verriegelt ist und man neu hinkommt von hinten .
Da gibt es auch keine Unterschiede von Phase 1 zu 2 . 🤔
LG
Hi Mirco
@ Der Rafale ist doch noch gar nicht released?
Eben deswegen ja , Testfahrt mit Talisman am Heck , fällt den meisten nicht auf ! 😉🤣
LG Jens
War es vielleicht ein Rafale ?
Mit dem Talisman Schriftzug ? Er wurde ja als dessen Nachfolger angekündigt , was natürlich in Bezug auf die Karosserie totaler Quatsch ist.
LG
Hi Christian
Sehr schwer vorstellbar !
Vielleicht machen sich ja paar Leute in Deiner Gegend einen Spaß ?
Viele wissen ja eh nicht was Talisman usw. für Fahrzeuge sind .
Im Netz und auf Renault Seiten ist jedenfalls dahingehend nichts zu finden .
Schönen Sonntag.
LG
Hi hgh
Bist Du ein bisschen sauer und gefrustet ?
Ja klar soll es bei welchen die in diesem Forum schreiben ein Renault sein .
Ein BMW oder VW würde bei mir nie vorm Haus stehen und bei meiner Frau erst Recht nicht. Weil wir haben auch Erfahrungen gesammelt bei diesen Herstellern , keine Guten .
Ein Wertverlust von 2500,- € in 7 Jahren 🤦♂️, da würde kein Hersteller mehr Fahrzeuge verkaufen .
Ein Neuwagen verliert im ersten Jahr ca. 25% und in 3 Jahren ca. 50 %.
Kannst Du ja mal auf Deine Fahrzeuge hochrechnen !
LG
Hi Alex
Gut das Dir nichts passiert ist ! 👍
Bei Deinem Talisman sieht das schon anders aus und ich leide mit Dir ! 🤣
Ich denke das wird ein Totalschaden sein, leider.
Drücke Dir die Daumen das alles einen guten Abschluss findet . 👍
LG Jens
Hi Philipp
Der Espace hat aber auch den 225 PS verbaut und damit das gleiche Problem mit dem Getriebe, wenn man es Problem nennen will !
Die Probleme sind ja nicht spezifisch auf den 225 PS Motor festgeschrieben , es betrifft mittlerweile auch den kleinen Motor .Allerdings sind nach dem Wechsel bis jetzt keine erneuten Probleme aufgetaucht.
LG
Hi Henmoj
Passt schon , gute Idee , passt ! 👍
LG Jens
Hi
Sehr viel Diskussion hin und her , jeder hat seine Meinung und jeder vertritt diese .
Eine Lösung kann uns wohl nur ein Anwalt für Verkehrsrecht oder ein Versicherungsvertreter geben.
Meine Meinung , ein Fahrzeug mit erloschener Betriebserlaubnis darf nicht öffentlich genutzt werden und kann demzufolge nicht am Straßenverkehr teilnehmen, somit ist er in jedem Fall bei einem Unfall schuldig da er ja offiziell gar nicht da ist.
Und ja der Versicherungsschutz erlischt !
Aber egal , bin ja kein Anwalt , Richter oder Versicherer.
LG