Zoll online - Energieerzeugnisse
Hinweis
Kraftstoff dürfen Sie nur dann energiesteuerfrei aus einem EU-Mitgliedstaat einführen, wenn er sich im Tank Ihres Fahrzeugs oder in mitgeführten Reservebehältern befindet.
Dabei wird eine Kraftstoffmenge von bis zu 20 Litern in den Reservebehältern nicht beanstandet.
Es sind jedoch die einzelstaatlichen Bestimmungen über den Besitz und die Beförderung gefährlicher Stoffe einzuhalten. (Bündnisses der EU)
Der Tscheche darf nur 10 ltr. bin ja aber Deutscher und mein Fahrzeug ist in Deutschland zugelassen von daher. Gestern erst wieder 20 ltr. für den Clio von meiner guten eingeführt aus CZ und 45 ltr. im Tank vom Tali
In Deutschland muss die mitgeführte Menge eine Reservemenge sein, das bedeutet, dass maximal 20 Liter erlaubt sind. Bei Lkw sind es 60 Liter.
Wer mit einem Benziner vorfährt, aber Diesel in den Kanister füllt, muss zahlen, wenn er ertappt wird