Beiträge von Nontschev

    Kann und oder - daher das Übergabedatum und die Uhrzeit in den Vertrag schreiben.

    Selbst wenn vorläufig die Haftpflicht des Verkäufers erst einmal den Schaden deckt wird sie sich das Geld vom Käufer bzw. dessen Versicherung wiederholen.


    Ich gebe zu, das so etwas sicher Ärger verursacht aber wie oft kommt dies tatsächlich vor und um wieviel einfacher wird ein Verkauf wenn das Fahrzeug noch angemeldet ist. Außer dem Ärger wird auf jeden Fall kein finanzieller Schaden entstehen.

    Na ja, ich bin derzeit etwas sensibilisiert was unverschuldeten Unfall und warten auf Schadensregulierung der gegnerischen Versicherung angeht.

    So was kann man echt nicht gebrauchen. :rolleyes:


    Gruß Mirco

    Deine Aussagen sind schlicht falsch.


    In einem ordentlichen Kaufvertrag wird das Datum UND die Uhrzeit eingetragen, damit bist du aus allen von dir genannten Szenarien raus. Bei einem Unfall zahlt die Versicherung des Käufers bzw. der Verband der Autoversicherer.


    Rote Kennzeichen dürfen nur noch für Probefahrten verwendet werden. Als Ersatz für Überführungsfahrten dienen die schon benannten Kurzzeitkennzeichen.

    Moin Schnecke,

    das sehe ich anders. Verursacht der Käufer einen Unfall, greift weiterhin die Haftpflicht des Verkäufers.

    Und auch wenn es alles vertraglich festgehalten wird, hast du als Verkäufer trotzdem den Ärger und den Stress mit der Versicherung.


    Siehe letzter Absatz hier.

    https://www.autoscout24.de/inf…fer%20vollumf%C3%A4nglich.



    "Während viele Verkäufer ihren Gebrauchtwagen bereits zuvor abmelden, besteht genauso die Möglichkeit, das Auto angemeldet zu verkaufen. Dies ist zwar eine sehr bequeme Art und Weise, da die Probefahrt unkompliziert durchgeführt wird und der neue Fahrzeugbesitzer das Auto gleichzeitig mit der Anmeldung auch abmeldet, dennoch sollte bedacht werden, dass ein gewisses Risiko für den Verkäufer vorhanden ist.

    Solange das Auto nach wie vor auf den ehemaligen Besitzer zugelassen ist, greift auch dessen Haftpflichtversicherung. Wenn der Käufer in dieser Zwischenphase einen Unfall verursacht, kann dies Probleme für den Verkäufer nach sich ziehen. Das Problem wird umgangen, indem der Verkäufer ein Kurzzeitkennzeichen beschafft, das für fünf Tage gültig ist. Oder aber er gibt die Veräußerungsanzeige bei der Zulassungsstelle bekannt, sobald das Auto durch den Käufer abgeholt wurde. Eine weitere Möglichkeit ist es, wenn im Zuge des Kaufabschlusses der Gebrauchtwagen gleich gemeinsam abgemeldet wird. Beide Varianten sind zwar mit einem etwas höheren Aufwand verbunden, sichern aber trotzdem dem Verkäufer höchste Sicherheit beim Kaufabschluss zu."


    Gruß Mirco

    Bei dir gibt es ein ADAC Büro?!

    Selbst das kenne ich nicht, nur die Rekrutierungstische beim Baumarkt oder Famila. :D

    OK, wir haben einen ADAC Übungsplatz, den Travering. :/ Das macht es wieder wett.


    Gruß Mirco

    Das ist leider echt problematisch und nicht nur bei Renault so.

    Der Bekannte meines Arbeitskollegen hat gerade einen nagelneuen Octavia RS gekauft, der war schon dreimal in der Werkstatt. Aktuell weil der Radio Empfang nicht geht. :rolleyes:


    Gruß Mirco

    Also ich weiß was ich sagen würde...


    "Sie sind unfähig und daher suche ich mir eine neue Werkstatt!" :D


    Gruß Mirco

    Morgen Jungs, bin gerade zum Arbeit gefahren, dann auf einmal check engine abs und aktiv bremsen Leuchter haben sich eingeschaltet. Check engine und abs haben sich sofort ausgeschaltet, aber aktiv bremsen ist geblieben :/ Konnte das mit stottern verknüpft sein. Dazu ist bei mir noch originales Akku 6 Jahre alt :thumbsup:

    Pauschal die Batterie erneuern. :!:

    Hätte ich nicht besser formulieren können. :thumbup:

    Habe alle meine KFZ von weiter weg mit KZK geholt, immer ohne Probleme.


    Gruß Mirco

    Einer eine Idee wie ich das Fahrzeug sicher abholen und heimfahren kann wenn der Wagen gut ist? Verkäufer will mir nicht seine Schilder geben die ich dann zurückschicken würde


    Wie sollte ich das machen

    Kurzzeitkennzeichen, a.k.a "Gelbe Nummer".


    Kurzzeitkennzeichen: Alles zu Kosten & Versicherung
    Kurzzeitkennzeichen sind für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten für die Dauer von maximal 5 Tagen gedacht.
    www.adac.de


    Gruß Mirco