Hallo Jens,
das Problem dabei ist, der Händler hat keine Renault-Vertragswerkstatt.
Man müsste noch wissen, wie lange die Werksgarantie noch läuft. Und Actis- und OTS-Maßnahmen können nur in einer Renault-Markenwerkstatt vorgenommen werden.
Nach Ablauf der Garantie gibt es von Renault absolut keine Kulanz.
Funktionieren könnte das nur, wenn man Renault ins Boot holt und bereit ist, wieder Garantie zu geben, was ich nicht glaube, dass das geschieht.
Ich bin der Meinung, eine Vertrags-Rückabwicklung und dann kein Auto ist weniger schlimm als laufend Ärger.
Lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende...
Liebe Grüße
Udo