Beiträge von ny.newyork

    Hallo Jens,


    das Problem dabei ist, der Händler hat keine Renault-Vertragswerkstatt.
    Man müsste noch wissen, wie lange die Werksgarantie noch läuft. Und Actis- und OTS-Maßnahmen können nur in einer Renault-Markenwerkstatt vorgenommen werden.
    Nach Ablauf der Garantie gibt es von Renault absolut keine Kulanz.


    Funktionieren könnte das nur, wenn man Renault ins Boot holt und bereit ist, wieder Garantie zu geben, was ich nicht glaube, dass das geschieht.


    Ich bin der Meinung, eine Vertrags-Rückabwicklung und dann kein Auto ist weniger schlimm als laufend Ärger.


    Lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende...


    Liebe Grüße
    Udo

    Hallo Jens,


    danke für Deinen Hinweis, das habe ich übersehen.


    Somit ist das eine reine Gewährleistungssache, für die der Verkäufer haftet. In diesem Fall würde ich das Rechtsgeschäft rückabwickeln, weil sich herausgestellt hat, dass die Werksgarantie fehlt.


    Liebe Grüße
    Udo

    Hallo philip,


    möglicherweise gibt es einen Fehler, der den CAN-Bus (Comfort-Bus) stört, ausgelöst durch Unterspannung nach einem Kaltstart.


    Mach während der Fahrt einen R-Link-Hardreset. Halte die Ein/Aus-Schaltfläche des R-Links für mindestens 10 Sekunden fest. Am besten halten, bis der Zentralbildschirm komplett schwarz geworden ist.
    Nach paar Minuten startet R-Link wieder.


    Ist der Fehler immer noch da, noch zweimal einen R-Link-Reset versuchen. Ich hatte bei Ausfall des Tieftöners der Hupe vier Resets benötigt, bis der Fehler verschwunden war.


    Liebe Grüße
    Udo

    Hallo petrosb,


    die Garantiebestimmungen in Deutschland kenne ich im Detail nicht. Soviel ich weiß, sind in der Garantieverlängerungen Mängeln an der Karosserie und Verkleidungen nicht mehr gedeckt, technische Gegebenheiten aber schon. So bin ich der Meinung, dass der Austausch der Koppelstangen abgedeckt ist. Noch dazu handelt es sich dabei um einen bekannten Mangel, der praktisch alle RF-Modelle betrifft.


    Liebe Grüße
    Udo

    Hallo Alexus,


    wenn von einer freien Werkstatt der Service ordnungsgemäß durchgeführt und auch dokumentiert wurde, geht der Garantieanspruch nicht verloren.


    Wenn Du das Fahrzeug erst 5.000 Kilometer gefahren bist und noch keine sechs Monate ab Kauf verstrichen sind, steht Dir der Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung in der Pflicht. Der haftet für alle Mängel zum Zeitpunkt der Ausliefwrung und er muss Dir nachweisen, dass der Msngel/die Mängel nicht schon zum Zeitpunkt der Auslieferung gewesen sind. Das wird er nicht können. Nach sechs Monaten ist die Beweislastumkehr, da musst dann Du es beweisen.


    Ich würde mal die Forderungen an den Verkäufer stellen und notfalls einen Rechtsanwalt beauftragen, besonders dann, sollte über die Werksgarantie abgerechnet werden und es stellt sich heraus, dass das Fahrzeug nicht vorschriftsgemäß gewartet wurde und Renault deshalb die Garantieleistung ablehnt. Ein Überschreiten der Servicezeitpunkte kann schon unter Umständen Garantieverlust bedeuten.


    Liebe Grüße
    Udo

    Hallo Renault user,


    bei Renault gibt es keine Anhängerkupplung direkt ab Werk. Wird diese bestellt, wird die immer erst beim Händler vor der Auslieferung eingebaut. Somit ist das Fahrzeug auf alle Fälle für den Anhängerbetrieb vorbereitet und auch alle Systeme dafür ausgelegt.
    Die Elektronik ist so ausgelegt, dass, wenn alles ordnungsgemäß angeschlossen wurde, sobald der Anhänger angesteckt wird, die Parkpiepser hinten und die Tote-Winkel-Warner abgeschaltet werden. Sollte das wider Erwarten nicht automatisch gehen, muss das R-Link nur mit Clip neu "initialisiert" werden, also dem System "gesagt" werden, dass eine Anhängerkupplung eingebaut ist.


    Liebe Grüße
    Udo