Beiträge von ny.newyork

    Hallo Langi,


    ob Softwareversion 2, 3, 7 oder 8 im Auto ist, hängt davon ab, wann das Fahrzeug produziert wurde. Die R-Link-Einheit, genannt "Radio" wurde laufend verbessert und auch die Software wurde verbessert. Das Problem bei der verbesserten Software ist jedoch, dass ältere Radioversionen mit der Softwareversion 3 nicht zurechtkommen könnten. Mit einer angeblich demnächst als Update erscheinenden 7er wird es möglich, die 2er upzudaten, die auch alte Radios verkraften sollen. Neufahrzeuge haben wiederum ein neues Radio und haben dadurch eine Softwareversion 8, die die Softwareversion 7 abgelöst hat. Bei der Softwareversion 8 scheint es wiederum neue komische Eigenheiten, die absolut unverständlich sind, zu geben.


    Deine Softwareversion ist die 3.3.16.96x (1 = kleines Display, 6 = großes Display)


    Tausch die vermutlich defekte EFB-Batterie gegen eine neue AGM-Batterie und das Problem mit dem Lautstärkepegel wird beseitigt sein.


    Liebe Grüße
    Udo

    Hallo Bogosaki,


    Voraussetzung für AA ist im Minimum die Softwareversion 3.3.16.94x (1 oder 6), hier erhältlich ist die 3.3.16.96x (1 oder 6). Am besten liest Du die entsprechenden Threads. Das Risiko ist, dass gewisse Einstellungen nicht mehr passen und schwer zu ändern sind.
    Am besten wartest Du, bis die Softwareversion 7.0.24.13x verfügbar ist, die angeblich im Laufe des ersten Quartals als Update für die Softwareversion 2.2.19.300 erscheinen soll.


    Liebe Grüße
    Udo

    Hallo Augustin,


    nicht R9N, es ist der gute alte MR9, der schon im JK eingebaut war. Nur wurde der überarbeitet und hat Harnstoffeinspritzung.


    Liebe Grüße
    Udo

    Hallo,


    Es ist beim Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis unerheblich, ob das Verlust bringende Bauteil für einen Unfall relevant gewesen ist oder nicht. Der Verlust der allgemeinen Betriebserlaubnis bedeutet immer Verlust des Versicherungsschutzes. Die Haftung liegt alleine bei dem, der das Fahrzeug in unerlaubten Zustand in Betrieb setzt. Voraussetzung ist das Entdecken der nicht zulässigen Leuchtmittel.
    Überleg mal, was könnte das Ziel einer Versicherung, einen Schaden abwenden zu können, sein?


    Liebe Grüße
    Udo

    Hallo Sam,


    Das hängt von der Motorisierung ab. Der 1,6-Liter -160-PS-Diesel hat so einen Sensor. Der misst den Kraftstoffanteil in Prozent im Motoröl und löst bei Bedarf die Ölwechselanzeige aus.
    Bei meinem hatte der im März letzten Jahres nach 6000 Kilometer nach dem letzten Ölwechsel ausgelöst. Es wurden 9,7% Kraftstoffverdünnung angezeigt. Nachdem in der Werkstatt keine Zeit für einen Ölwechsel gewesen ist, bin ich 1.500 Kilometer verreist. Nach der Reise wurde nachgemessen, der Wert war nur mehr 0,2%. Auf Grund der Langstrecke und dem stets teuren Diesel ist die Verunreinigung im Motor verdunstet. Das passiert angeblich bei normalem Diesel nicht.


    Liebe Grüße
    Udo