Hallo James,
das deine Werkstatt sich jetzt etwas quer stellt und unter anderem von keinem Fehler beim Einbau spricht ist mir durchaus einleuchtend, wenn man den Montageaufwand etc. und den garantierechtlichen Abrechnungsfall für die Werkstatt sieht.
Ich habe öfters mit ähnlichen Fällen in diesem Multimediabereich zu tun und kann sagen, dass Garantie nur für den Kunden gut ist.......
Die hier vorgeschlagene 1€ Regel ist mit allerdings völlig unbekannt, mich würde interessieren, ob das schon einmal bei einem User geklappt hat.
In deinem Fall hast du den Fehler aber vor dem 15.11.2019 angezeigt, so dass hier die Garantie noch greifen muss, gegebenenfalls würde ich mir den Anzeigetermin von der Werkstatt bestätigen lassen.
Ich würde mich jetzt mit der Multimedia–Hotline in Verbindung setzen, den Fall dort schildern und ein Ticket öffnen lassen. Die Hotline kann in deine und auch in die Werkstatt–Daten einsehen und setzt sich auch mit der Werkstatt in Verbindung.
Eine Dokumentation des Fehlers ist ja leicht möglich,z.B.: kurzen Film erstellen, mit der Darstellung eines DAB–Senders im R–Link–Display und dabei den Ton mit aufnehmen, welcher ja bei dir nicht zu hören ist.
Dann sichtbar den Sender wechseln, was auch ja auch nicht zum Erfolg führen wird.
Dies als E-Mail an die Hotline auf die „Ticketnummer“ senden.
Das wird etwas langwierig werden, könnte aber zum Erfolg führen, es geht ja hier vorwiegend um ein Abnicken einer 2. Kostenübernahme für den „gleichen Fehler“ für die Werkstatt und dazu muss einer das oK geben (ohne dem "Ja" von Renault hätte die Werkstatt es bestimmt nicht bestellt).
Zur Sicherheit und um Fehlinformationen zu vermeiden, solltest du die Werkstatt in‘s Cc setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Akhnaforest