Ja aber
die Fahrzeuge sind ja noch unterwegs, dann sollte das was da ist auch weiter
zur Verfügung stehen.
Im Interesse der Kunden,
das sollte ja kein Thema sein das auf dem R-LINK STORE zu belassen.
Das Ganze ist bewusst gelöscht wurden die andren APPs
sind ja auch noch vorhanden, bis auf das Biennes Gedöns....
Mein Fahrzeug ist 3 Jahre Alt!
Die Rechtsprechung hat ein „Verwaltungsprogramm“ bestimmt, dass sich der zeitliche Horizont mindestens auf den Zeitraum erstreckt, innerhalb dessen die Software noch auf dem Markt angeboten wird, und für weitere fünf Jahre, nachdem das Produkt vom Markt genommen wurde!
- Baujahr R-Link 2: 2015–2019
Nutzung von Programmen
Die Hersteller von Software versuchen häufig, die Kunden in der Nutzung der Programme einzuschränken. So wird die Nutzung auf einen bestimmten Computer reduziert oder der Weiterverkauf untersagt.
Wichtig ist:
Sie dürfen die Software für private (also nicht gewerbliche) Zwecke uneingeschränkt nutzen.
So kann der Hersteller es Ihnen nicht untersagen, das Programm in den Arbeitsspeicher zu laden oder eine Sicherheitskopie zu machen.
Sie dürfen das Computerprogramm auch wieder verkaufen.
Ein Fall für den Anwalt. 
Zitat:
Hallo DD1HWK,
Renault konzentriert sich nun auf openR Link. EasyLink wird auch abgelöst werden…
Sie
sollen sich ja ruhig Konzentrieren aber das tut nichts daran die APP aus dem
Store zu löschen und ich spreche hier im Namen aller R-Link 2 User!!!
Können sie sich nicht
Konzentrieren wegen der APP oder was ist hier das eigentliche Probleme?