Deiner Meinung bin ich nicht. Natürlich bekomme ich ein Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis nicht zugelassen und nicht versichert, das steht außer Frage. Aber das Fahrzeug ist ja versichert und zugelassen. Die Frage ist also ob dann automatisch der Versicherungsschutz erlischt wenn eine Änderung erfolgt die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führt durchgeführt wird.
Und das tritt meiner Meinung nach nicht ein. Wenn ich einen Unfall baue mit einem Fahrzeug baue das Chipgetunt ist kann meiner Meinung nach nicht die Versicherung pauschal sagen wir fordern den kompletten Schaden zurück. Vielmehr muß die Versicherung nachweisen das durch mein Fehlverhalten ein höherer Schaden entstanden ist als ohne das Fehlverhalten und kann dafür Regressforderungen stellen. Wenn ich also innerorts jemandem draufdonner weil ich gepennt habe wäre der Schaden in gleicher Höhe auch ohne Chiptuning entstanden, sprich der Versicherung ist kein zusätzlicher Schaden entstanden. Auch einen Vorsatz sehe ich nicht, denn ich habe das Chiptuning ja nicht durchgeführt um einen Schadenfall herbeizuführen.
Von daher wäre ich wirklich an einem konkreten Fall interessiert!
Ich habe übrigens selbst auch mal ein Fahrzeug chipgetunt, habe das aber eintragen lassen und auch der Versicherung gemeldet.
gruß schraddeler